Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Informationen

Die SPERRSTUNDE ist ein Anbieter für sogenannte „Live-Adventure-Games“ bzw. „Live-Escape-Games“. Hierbei wird eine Gruppe von 2 bis maximal 6 Personen (Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen…) in einen Themenraum eingesperrt und muss versuchen, aus diesem innerhalb von 60 Minuten wieder zu entfliehen – daher auch der Name „Live Escape“, der so viel heißt wie „in Echtzeit entkommen“. Um das zu schaffen, müssen die Spieler nach versteckten Hinweisen suchen und eine Reihe von kniffligen Rätseln lösen. Häufig benötigt man einen Code, um ein Schloss zu öffnen. In dem Versteck befindet sich der nächste Hinweis – so kommt die Gruppe Stück für Stück weiter, um letztlich den Schlüssel für den Ausgang zu finden. Die Rätsel erfordern Teamwork, Geschick und logisches Denkvermögen. Das Besondere ist, dass die Spieler in eine reale Themenwelt abtauchen und eine Stunde Teil davon sein können.

Kommt die Gruppe auch mit vereinten Kräften nicht weiter, so hilft der „unsichtbare“ Spielleiter, der das Geschehen durch eine Kamera beobachtet. Wenn die Rätselfans Hilfe brauchen, erhalten sie von ihm kleine Denkanstöße und Hinweise.

Ein Notfallschlüssel für den Ausgang befindet sich natürlich während der Spielphase immer im Raum, so dass die Spieler jederzeit darauf zugreifen können.

2. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der SPERRSTUNDE, Inhaber Dominic Stalberg e.K., Ranenbergstr. 9, 47166 Duisburg (nachfolgend: Veranstalter) und den Kunden der SPERRSTUNDE. Mit der Abgabe der Buchung erkennt der Kunde diese AGB in der jeweils gültigen Fassung im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden von der SPERRSTUNDE nur akzeptiert, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich im Vorhinein zugestimmt wurde. Dies gilt ebenso für entgegenstehende und abweichende AGB des Kunden.

Für alle Angaben auf dieser Internetseite sowie jeglichen Print-Veröffentlichungen gelten diese AGB.

3. Teilnehmer

3.1. Alter

Aufgrund des Spielniveaus wird für die Teilnahme ein Mindestalter von 16 Jahren empfohlen. Der Besuch von Kindern unter 16 Jahren liegt im Ermessen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Kinder unter 16 Jahren müssen sich in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen befinden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder. Sie hat für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt ohne weitere Erklärungen zu verbieten.

3.2. Teilnehmeranzahl

Die SPERRSTUNDE verfügt über zwei identische Themenräume, die beide mit den gleichen Rätseln ausgestattet sind und sich lediglich hinsichtlich der Größe unterscheiden. Der eine Raum ist mit 3-6 Personen und der andere mit 3-5 Personen bespielbar. Es wird grundsätzlich eine Gruppengröße von 4-5 Personen empfohlen. Größere Gruppen bis zu 11 Personen können die zwei Räume zeitgleich buchen und sich einen spannenden Wettkampf gegeneinander liefern.

3.3. Änderung der Teilnehmeranzahl

Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmeranzahl ist grundsätzlich möglich, jedoch im Vorhinein mit dem Veranstalter telefonisch oder per Mail abzustimmen. Die maximale bzw. minimaler Kapazität des Spielraums darf dabei nicht über- oder unterschritten werden. Der Preis passt sich der tatsächlichen Teilnehmeranzahl an.

3.4. Wissen

Das Spiel erfordert keine besonderen Fähigkeiten oder Allgemeinwissen – die Spieler müssen weder besonders mutig, noch sportlich oder technisch begabt sein. Die Rätsel sind grundsätzlich für alle mittels Logik, Kreativität und Teamgeist zu lösen. Aufgrund der vielfältigen Rätsel kann sich jeder Spieler sinnvoll einbringen und zum Teamerfolg beitragen.

3.5. Gruppenveranstaltungen

Auch Gruppenveranstaltungen wie beispielsweise Geburtstage, Junggesellenabschiede, Weihnachtsfeiern oder Firmen-Events können bei der SPERRSTUNDE ausgerichtet werden. Gerade als Teambuilding-Maßnahmen sind Escape Games hervorragend geeignet, da sich die Rätsel nur durch enge Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der Gruppe lösen lassen. Gruppenveranstaltungen können nicht online gebucht werden. Der Veranstalter ist telefonisch oder per Mail für ein individuelles Angebot zu kontaktieren.

3.6. Körperliche Einschränkungen

Die Spielteilnahme ist ungeeignet für Personen mit schweren oder ansteckenden Erkrankungen wie beispielsweise Herz- oder Kreislaufleiden, Asthma, Epilepsie, Panikattacken, psychischen Erkrankungen oder Klaustrophobie. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für die daraus resultierenden Unfälle, Schäden oder Gesundheitsschädigungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Schwangere Frauen können auf eigene Verantwortung teilnehmen.

Mit Akzeptierung dieser AGB hat jeder Teilnehmer selbst dafür Sorge zu tragen in einem körperlich und psychisch ansprechenden Zustand zu der Veranstaltung zu erscheinen.

Im Zweifelsfall entscheidet der Veranstalter vor Ort unter Abwägung des Gefahrenpotentials über den Einlass.

3.7. Tiere

Tiere dürfen nicht mit in die Spielanlage genommen werden.

3.8. Kleidung

Es ist keine spezielle Bekleidung, sondern ein gemütliches Outfit erforderlich.

4. Buchung, Vertragsabschluss

Eine Buchung für die SPERRSTUNDE hat online über das Buchungssystem zu erfolgen. Für Gruppenveranstaltungen sind Buchungen via Mail oder telefonisch anzufragen. Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail Adresse. Mit Erhalt diese Bestätigungsmail kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der SPERRSTUNDE und dem Kunden zustande. Die Buchungsbestätigung ist unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit der Daten zu überprüfen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden schriftlich oder telefonisch angegebene E-Mail Adresse auf Wahrheit oder korrekte Schreibweise oder die korrekte Zustellung der E-Mail zu prüfen. Der Kunde ist hingegen verpflichtet, die SPERRSTUNDE zu informieren, sollte er die angekündigte Buchungsbestätigung nicht erhalten haben.

Die buchende Person muss von allen auf der Buchung angeführten Personen bzw. im Falle von Gruppenmitgliedern unter 18 Jahren von deren Eltern oder Erziehungsberechtigten bevollmächtigt worden sein, eine Buchung zu tätigen. Der Gruppenverantwortliche trägt die Verantwortung dafür, dass alle Zahlungen an den Veranstalter zeitgerecht geleistet werden. Der Gruppenverantwortliche muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein.

5. Preise

Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%, Abgaben und sonstiger Preisbestandteile. Es gelten die zum Buchungszeitpunkt gültigen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fehler in beworbenen und bestätigten Preisen zu korrigieren, sobald sich der Veranstalter dessen bewusst wird.

6. Zahlung

Die SPERRSTUNDE akzeptiert folgende Zahlungsmodalitäten: Barzahlung vor Ort, Bezahlung via PayPal und Einlösen eines erworbenen Gutscheins.

Zum Zeitpunkt der Online-Buchung ist eine Bezahlung des vollen Betrages erforderlich, es sei denn die Möglichkeit der Barzahlung vor Ort wurde angeboten und gewählt – in diesem Fall ist eine vollständige Bezahlung vor Spielbeginn verpflichtend. Die Zahlung ist nur in bar und nicht mit EC-/Kreditkarte möglich.

7. Widerrufsbelehrung, Stornierung, Terminverschiebung

7.1. Stornierung durch den Kunden

Der Verkauf von Eintrittskarten für ein „Live-Escape-Game“ (Freizeitveranstaltung) unterliegt nicht dem Fernabsatzrecht im Sinne des 312b BGB. Demnach steht dem Kunden kein Widerrufs- bzw. Rücktrittrecht gegenüber der SPERRSTUNDE zu. Jede Buchung ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung des vollständigen Eintrittspreises – dies gilt auch bei „Bezahlung vor Ort“. Da die Spielräume für jede Buchung speziell vorbereitet und geblockt werden, können dabei leider keine Ausnahmen gemacht werden.

7.2. Terminverschiebung durch den Kunden

Bis 48 Stunden vor Spielbeginn kann eine kostenfreie Terminverschiebung vorgenommen werden. Der Veranstalter ist dazu umgehend zu kontaktieren. Innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist eine Änderung der Buchung nicht mehr möglich. Bei Nicht-Erscheinen verfallen alle Ansprüche gegenüber der SPERRSTUNDE, eine Erstattung des Kaufpreises oder ein Ersatz erfolgt nicht.

7.3. Stornierung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Termine aus persönlichen, betrieblichen oder anderen Gründen ohne zeitliche Einschränkung zu stornieren. Der Kunde kann entweder einen Alternativtermin oder die vollständige Stornierung des Termins akzeptieren. Im Fall einer Terminverschiebung übernimmt der Veranstalter den Differenzbetrag falls der Kaufpreis für den neuen Termin den Originalpreis übersteigt. Im Stornierungsfall wird der gesamte Kaufbetrag zurückerstattet.

Im Falle der Geschäftsaufgabe erstattet der Veranstalter den gesamten Kaufbetrag für bereits vorgenommene Buchungen sowie erworbene Gutscheine.

8. Verspätungen

Die Gruppe hat sich 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in der Spielanlage an der Ranenbergstr. 9, 47166 Duisburg, einzufinden. Dabei liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer pünktlich zum gebuchten Termin zu erscheinen und Verzögerungen aufgrund von Verkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Faktoren mit einzukalkulieren. Bei Verspätungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Spielzeit entweder entsprechend der Verspätung zu verkürzen oder den Einlass in die Spielanlage vollständig zu verweigern. In letzterem Fall erlischt die verbindliche Buchung und es besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. der volle Preis wird berechnet. Gleiches gilt bei Nichterscheinen trotz verbindlicher Buchung ohne vorherige rechtzeitige Stornierung.

9. Gutscheine

Gutscheine können online erworben werden. Der Versand des Gutscheins erfolgt per Mail zum Selbstausdrucken. Der Gutscheinverkauf wird durch einen Drittanbieter (www.scheinkschein.de) abgewickelt; es gelten zusätzlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Ein von der SPERRSTUNDE ausgegebener Gutschein, kann nur für ein „Live-Escape-Game“ bei der SPERRSTUNDE eingelöst werden. Der Betrag des Gutscheins wird von den gesamten Veranstaltungskosten abgezogen. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheins oder eines Restbetrages ist ausgeschlossen. Gutscheine verlieren drei Jahre nach Ausgabe ihre Gültigkeit.

10. Höhere Gewalt

Die SPERRSTUNDE behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abzusagen. Der Begriff „höhere Gewalt“ bezieht sich auf ein Ereignis, das der Veranstalter trotz aller erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Eine Entschädigungszahlung ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist ein Alternativtermin zu gewähren.

11. Dauer

Die Teilnehmer habe 15 Minuten vor Beginn in der Spielanlage an der Ranenbergstr. 9, 47166 Duisburg, zu erscheinen, um eine kurze Einführung in das Spiel und die Geschichte des Escape Room zu erhalten. Die Spielzeit dauert grundsätzlich 60 Minuten. Das Spiel ist eher beendet, wenn die Teilnehmer vor Ablauf der Zeit den Schlüssel für die Ausgangstür gefunden haben. Die SPERRSTUNDE behält sich das Recht vor, Teilnehmer nach abgelaufener Spielzeit den Räumlichkeiten zu verweisen. Für den gesamten Aufenthalt sind 1,5 Stunden einzuplanen.

12. Spieländerung und -abbruch

Die SPERRSTUNDE behält sich das Recht vor, Spielelemente aus technischen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, zu ersetzen oder zu entfernen. In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen.
Sollte das Spiel vor Ablauf der 60 Minuten durch den Veranstalter selbst oder die Teilnehmer beendet werden, besteht kein Anspruch auf jegliche Form der Rückerstattung.

13. Hausordnung, Sicherheitshinweise

13.1. Gebotenes Verhalten der Teilnehmer

Die Besucher nehmen zur Kenntnis, dass sich die Tür des Spielraums für 60 Minuten schließt. In begründeten Fällen lässt sich die Tür vorzeitig mittels eines Notfall-Schlüssels öffnen.

Die Teilnehmer stimmen zu, dass sie während des gesamten Spiels visuell und akustisch überwacht werden. Die Überwachung dient der Kommunikation, Aufzeichnungen erfolgen nicht.

Die Besucher müssen sich während des gesamten Aufenthalts in der Spielanlage entsprechend der zu erwartenden Sorgfalt verhalten. Der Veranstalter behält sich bei jedweder Beschädigung einen Hausverweis sowie eine zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Verfolgung vor.

Die Spielteilnahme und Benutzung sämtlicher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr und freiwillig. Die Teilnehmer haben selbst für ihre Sicherheit zu sorgen.

Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Veranstalters während der gesamten Spieldauer Folge zu leisten, Ge- und Verbotsschilder zu beachten und Störungen des Ablaufs, gleich welcher Art, zu unterlassen. Bei einem Verstoß behält sich der Veranstalter das Recht vor, die entsprechende Person ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes aus der Spielanlage zu verweisen.

13.2. Verbotenes Verhalten der Teilnehmer

13.2.1. Mutwillige Zerstörung

Sollten Teilnehmer mutwillig die Einrichtung der Spielräume beschädigen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Personen der Spielanlage zu verweisen. Die Teilnehmer der Veranstaltung haften für jegliche Form der Zerstörung.

13.2.2. Alkohol und Drogen

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, ist die Spielteilnahme nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Personen der Spielanlage zu verweisen.

13.2.3. Rauchen, Feuer

Rauchen sowie offenes Feuer ist in allen Bereichen der Spielanlage untersagt.

13.2.4. Getränke, Speisen

Das Mitführen und Verzehren von eigenen Speisen und Getränken ist in der gesamten Spielanlage nicht gestattet.

13.2.5. Persönliche Gegenstände

Das Benutzen persönlicher Gegenstände (Handys, Kameras, Schlüssel, Laserpointer, Taschenlampen, Feuerzeuge/Streichhölzer, Taschen etc.) ist in den Spielräumen nicht gestattet. Im Interesse eines störungsfreien Spiels ist der Veranstalter berechtigt, den Nutzer eines der vorgenannten Gegenstände zur unverzüglichen Außerbetriebnahme des Gerätes oder zum Verlassen der Spielanlage aufzufordern.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, persönliche Gegenstände in Spinde einzuschließen.
Für Verlust und Diebstahl von persönlichen Gegenständen wird nicht gehaftet.

13.2.6. Gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Stich- und Schneidewaffen, Schusswaffen usw.) ist untersagt.

13.2.7. Filmen, Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen ist in der Spielanlage strengstens verboten.

13.2.8. Unsittliches Verhalten

Aus Rücksicht auf die Mitspieler ist jedes unsittliche, sexuelle Verhalten in der Spielanlage untersagt.

13.2.9. Parken

Die Anfahrt zur Spielanlage und das Parken vor Ort erfolgt stets auf eigenes Risiko. Das Parken ist nur auf den vor der Spielanlage markierten Parkplätzen erlaubt.

14. Haftung, Ersatzpflicht

Die SPERRSTUNDE verpflichtet sich, jede Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

Für die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den Rechnungsbetrag begrenzt; ein weitergehender Schadensersatz gleich welcher Art wird ausgeschlossen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde nachzuweisen.

Für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Besucher) verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe hat durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden beigetragen.

Die SPERRSTUNDE haftet nicht bei Produktionsfehlern, Nutzungseinschränkungen und entgangenem Vergnügen.

15. Erstattungen

Der Veranstalter wird nach Ende des Spiels keine Kosten erstatten, sollten die Teilnehmer mit dem angebotenen Erlebnis nicht zufrieden sein oder sollte es während der Veranstaltung zu unvorhersehbaren Ausfällen von Komponenten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer unvorhersehbaren Störung der Veranstaltung.

16. Bewertungen

Die Teilnehmer verpflichten sich, ausschließlich wahrheitsgemäße und den Tatsachen entsprechende Bewertungen abzugeben. Die SPERRSTUNDE behält sich das Recht vor, unwahre und rufschädigende Bewertungen und Kommentare rechtlich zu verfolgen und vom Kunden Schadenersatz zu fordern.

17. Geschäftsgeheimnis

Die Lösungen der im Spielverlauf integrierten Rätsel werden als Geschäftsgeheimnis verstanden. Jegliche Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung ist strengstens verboten.

18. Einräumung von Nutzungsrechten (Gruppenfoto)

Nach Spielende wird der Veranstalter ein Gruppenfoto der Teilnehmer aufnehmen. Dieses wird ausschließlich zu Werbezwecken in sozialen Medien (z.B. Facebook) verwendet. Die Teilnehmer erteilen der SPERRSTUNDE das räumlich und zeitliche Nutzungsrecht an dem Gruppenfoto, es sei denn sie widersprechen der Veröffentlichung ausdrücklich vor Ort.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Auf diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichte zwischen der SPERRSTUNDE und dem Kunden ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz des Unternehmens (Duisburg) vereinbart.

20. Schlussbestimmung

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.